AGB ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des Projekt Molekularfood.de

§1 ALLGEMEIN

Diese AGB sind Bestandteil eines jeden Vertrages von Molekularfood.de und gelten ausnahmslos für alle Themenbereiche, Events und Projekte mit Ausnahme der eigenveranstalteten Kochkurse. Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden. Eventuell bei Anfrage/Auftragserteilung uns übersandte AEB (Allgemeine Einkaufsbedingungen oder vergleichbare Pauschalregelungen) des Kunden gelten von uns vollständig als nicht anerkannt, wenn dies nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart und von uns in unserer Auftragsbestätigung bestätigt wurde.

§2 STORNIERUNG/KÜNDIGUNG

Eine kostenfreie Stornierung/Kündigung/Reduzierung nach Auftragserteilung, auch bei telefonischer Auftragserteilung und Auftragserteilung per Email, ist nicht möglich. Im Falle der Reduzierung behalten wir uns vor, Ihnen einen Schadenersatz in Höhe der Differenz zum ursprünglich erwarteten Gesamtumsatz zu berechnen. Bei Vertragskündigung behalten wir uns vor Ihnen einen Schadenersatz / entgangenen Gewinn in Höhe des vertraglich gebuchten Umsatzes unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht und nicht entstandener Aufwendungen zu berechnen, welche sofort zur Zahlung fällig sind.

§3 LEISTUNGSVERÄNDERUNG

Bei einer Reduzierung der angefragten Leistungen / Gästeanzahl zu Angebot oder Auftragsbestätigung behalten wir uns eine Neukalkulation der verbliebenen Leistungen und die Berechnung eines Ausfallbetrages / Schadenersatz zur ursprünglichen Leistung vor.

§4 ANGEBOTSNUTZUNG

Angebote, Konzepte, Ideen, Bilder, Story-Boards und Ausarbeitungen sind geistiges Eigentum von Molekularfood.de und nur für den Angebotsempfänger bestimmt. Anderweitige Verwendung, Verteilung oder auch Veröffentlichung von uns erstellter Angebote, Konzepte, Ideen, Story-Boards und Ausarbeitungen, auch auszugsweise, sind untersagt und nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung von uns gestattet. Eine unberechtigte Verwendung oder Verteilung berechtigt uns sofort zur Abrechnung eines Honorars/Nutzungsgebühr in Angebotshöhe, oder wenn keine konkrete Angebotshöhe vorhanden ist zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 5000,00 EUR netto, fällig sofort.

§5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Wenn nicht anders im Vertrag vereinbart, ist der Gesamtbetrag zu 100% bei Vertragsabschluß fällig und sofort nach Rechnungserhalt, ohne Abzug, auf unser Konto zu überweisen. Weitere entstandene Kosten (z.B. für später hinzugebuchte Leistungen, bei Getränkeabrechnungen nach Verbrauch, erhöhten Personal- & Zeitaufwand) sind ebenfalls sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Wir behalten uns ohne Begründung vor, zusätzlich einen Deposit in individuell festgelegter Höhe, vor der Veranstaltung zu verlangen.

§6 ZAHLUNGSVERZUG

Unsere Preise sind im direkten Zusammenhang mit unseren Zahlungszielen kalkuliert. Bei einem Zahlungsverzug durch den Kunden verändert sich entsprechend unsere Kalkulationsgrundlage. Wir behalten uns das Recht vor bei einem Zahlungsverzug des Kunden zu Abschlags-, Vorkasse- und Endrechnungen, eine interne Nachkalkulation durchzuführen und dem Kunden nachweisfrei zu fakturieren. Eine Betragsänderung bis zu einer Höhe von 10% der Auftragsnettosumme gilt dabei vom Kunden als akzeptiert. Dieser Betrag ist sofort zur Zahlung fällig.

Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang von Abschlags- bzw. Vorkasserechnungen zum vereinbartem Zahlungsziel, behalten wir uns eine für den Auftraggeber kostenpflichtige, ausserordentliche Kündigung unserer Leistungen vor und fordern bis zu 80% der vereinbarten Auftragssumme als Schadenersatz bzw. entgangenen Gewinn. Unter Berücksichtigung der Schadenminderungspflicht und nicht entstandener Aufwendungen übersenden wir dem Kunden dazu eine Rechnung / Berechnung, welche sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig ist.

§7 PERSONAL

Den Molekularexperten, Servicekräften sowie alle weiteren durch uns an der Veranstaltung beteiligten Personen vor Ort, werden kostenfrei Speisen und ganztägig alkoholfreie Getränke im üblichen Rahmen zur Verfügung gestellt. Sollte das Crew-Catering nicht gestellt werden, wird pro Person eine Verpflegungspauschale von 30,00 EUR / Tag berechnet. Bei Tagespauschalen für Personal gilt eine maximale Arbeitszeit von 10 Stunden. Dem Personal stehen kurze Erholungspausen von max. 2 x 20 Minuten pro Tageseinsatz zu, welche in Absprache genommen werden können.

§8 EVENTNEBENKOSTEN / GENEHMIGUNGEN

Alle Gebühren und die Anmeldung für GEMA, Künstlersozialkasse, Genehmigungen, Baugenehmigung zur Versammlungsstätte, Strom, Wasser, Müll, Raummiete gehen immer zu Lasten des Auftraggeber, wenn dies nicht ausdrücklich anders im Vertrag vereinbart wurde. Der Auftraggeber legt auf Verlangen von uns rechtzeitig alle notwendigen Anmeldungen und Genehmigungen dieser vor.

§9 HAFTUNG & VERLUST

Während der gesamten Veranstaltungszeit inkl. Auf- & Abbau übernimmt der Auftraggeber die Sicherung und Bewachung der von uns am Veranstaltungsort eingebrachten Anlagen und Gegenstände, der überlassenen Räumlichkeiten sowie die Haftung für nicht durch uns verursachte Schäden und Verluste durch Diebstahl. Für Schäden an den Gegenständen durch Fremdverschulden, deren Reparatur oder Reinigung, kommt der Auftraggeber auf. Der Auftraggeber zahlt die Reinigung bzw. Reparatur und sofern dies nicht möglich, die Wiederbeschaffung zum Neuwert.

§10 ERFÜLLUNGSORT & GERICHTSSTAND

Erfüllungsort ist Sitz von Molekularfood.de. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist der Gerichtsstand Wiesbaden.

Stand 07. Februar 2017